Rückschulung
Vorgehen bei Rückschulungen an der Achertalschule
Grundsätze:
- Rückschulungen sind immer möglich
- kein Schüler muss gegen den Willen der Eltern bei uns bleiben
- Rückschulungen erfolgen möglichst im Konsens von Eltern und Schule
- Rückschulungen sind auch gegen die Empfehlung der Achertalschule möglich
- Haben Schüler durchgehend gute oder sehr gute Leistungsrückmeldungen (Noten) ist immer eine Rückschulung zu prüfen
Vorgehen:
a) Rückschulung ohne Empfehlung durch die Achertalschule, nur auf Wunsch der Eltern, ohne Begleitung durch die Achertalschule:
- Eltern melden ihr Kind an der Regelschule ihrer Wahl an
b) Nur auf Wunsch der Eltern, die jedoch eine Begleitung durch die Achertalschule akzeptieren/wünschen:
Kontaktaufnahme Schulleitung Achertalschule mit (gewünschter) Regelschule
- Probezeit mit Regelschule mündlich und schriftlich vereinbaren
- vor Ablauf der Probezeit Rückmeldung von Regelschule einholen
- Eltern und Regelschule treffen Entscheidung über weiteren Schulbesuch. 3 Varianten möglich: Rückschulung, Verlängerung der Probezeit, Rückkehr an die Achertalschule
- auf Wunsch der Eltern beantragt Schulleitung der Achertalschule Aufhebung des Anspruchs auf … beim SSA
c) Rückschulung im Konsens von Eltern und Achertalschule
- Eltern und Klassenlehrer/Schulleitung AS besprechen möglichen Ablauf der Rückschulung und klären, welche Regelschulen in Frage kommen
- Schulleitung AS nimmt Kontakt zu möglichen Regelschulen auf und klärt mit der dortigen Schulleitung die Rahmenbedingungen (Klassengröße, Situation der Klasse, …)
- Schulleitung AS informiert Eltern und klärt Elternwunsch
- Schulleitung AS vereinbart schriftlich mit Schulleitung der Regelschule eine Probezeit und die Bedingungen für den Probebesuch der Regelschule
- Eltern erhalten Kopie der Vereinbarung, nehmen Kontakt zur Regelschule auf und klären anstehende Fragen (Unterrichtsbeginn, …)
- Schülerbeförderung erfolgt in Verantwortung und auf Kosten der Eltern
- Klassenlehrer AS nimmt Kontakt zu Lehrer Regelschule und Eltern auf, informiert sich über den Erfolg der Maßnahme und den Wunsch der Eltern
- Klassenlehrer AS informiert Schulleitung
- Schulleitung AS schreibt Schulleitung Regelschule an und vereinbart entsprechend dem Elternwunsch das weitere Vorgehen
- Bei erfolgreicher Probezeit beantragt Schulleitung AS die Aufhebung des Anspruchs auf … beim SSA.
Begleitung/Unterstützung während der Probezeit:
- Angebot der Beratung/ Unterstützung durch die Achertalschule – Klassenlehrer nimmt zu Beginn Kontakt zu Regelschullehrer auf und bietet Unterstützung an
- Unterstützungsangebot wird als Gesprächsnotiz in Schülerakte festgehalten
- erfahrungsgemäß wird dieses Angebot nur selten in Anspruch genommen
- Klassenlehrer informiert sich während der Probezeit über den Verlauf beim Regelschullehrer
- Klassenlehrer informiert sich am Ende der Probezeit über den Verlauf bei Regelschullehrer und Eltern
- Klassenlehrer informiert Schulleitung der Achertalschule über den Verlauf der Probezeit – Absprache über weiteres Vorgehen
- Schulleitung der AS klärt das weitere Vorgehen mit Schulleitung der Regelschule schriftlich